Recht & Risiko

„GEMA-frei" und „lizenzfrei": Warum diese Musik auf Instagram trotzdem riskant ist

Viele Unternehmen setzen in Reels und Stories auf „GEMA-freie" oder „lizenzfreie" Musik – in der Annahme, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Das ist ein verbreiteter Irrtum, der in einer kostenpflichtigen Abmahnung enden kann.

Kurz gesagt: „GEMA-frei" und „lizenzfrei" bedeuten nicht „frei nutzbar". Sie brauchen immer eine Lizenz, die Ihre Nutzung abdeckt – und müssen sie im Streitfall nachweisen. Die einzige Musikquelle, für die Meta selbst Ihnen die Lizenz zur kommerziellen Nutzung auf Instagram und Facebook einräumt, ist die Meta Sound Collection.

Drei Begriffe, die oft verwechselt werden

GEMA-frei

Der Urheber ist nicht Mitglied der GEMA. In Österreich ist die AKM, in der Schweiz die SUISA die entsprechende Verwertungsgesellschaft. Urheberrechtlich geschützt ist das Werk trotzdem – die Nutzungsrechte müssen Sie direkt beim Urheber bzw. Rechteinhaber erwerben.

Lizenzfrei (royalty-free)

Sie zahlen keine nutzungsabhängigen Lizenzgebühren, sondern in der Regel einmalig oder per Abo. Eine Lizenz brauchen Sie trotzdem – und deren Bedingungen müssen Sie einhalten.

Gemeinfrei

Der urheberrechtliche Schutz ist abgelaufen – in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Achtung: Auch wenn die Komposition gemeinfrei ist, kann die konkrete Aufnahme noch durch Leistungsschutzrechte der Musiker und des Tonträgerherstellers geschützt sein.

Merksatz: Keiner der drei Begriffe bedeutet automatisch, dass Sie einen Titel als Unternehmen auf Instagram verwenden dürfen.

Warum „lizenzfreie" Musik trotzdem zur Abmahnung führen kann

1

Die Lizenz deckt Ihre Nutzung nicht ab

Lizenzen können auf private Nutzung, bestimmte Plattformen, bestimmte Kanäle oder bestimmte Nutzungsarten beschränkt sein. Nutzt ein Unternehmen einen Titel außerhalb dieses Rahmens – etwa gewerblich auf Instagram, obwohl die Lizenz nur private Nutzung erlaubt –, fehlt die Lizenz für genau diese Nutzung.

2

Die Bedingungen hängen am Vertrag

Bei Abo-Diensten legt jeder Anbieter selbst fest, welche Rechte nach Ende des Abos für bereits veröffentlichte Inhalte bestehen bleiben. Wer die Bedingungen seines Anbieters nicht kennt, kann nicht sicher sagen, ob ältere Beiträge noch abgedeckt sind.

3

Sie müssen die Lizenz nachweisen

Wer sich auf eine Lizenz beruft, muss sie im Streitfall belegen – für jeden einzelnen Beitrag, auch Jahre später. Fehlen Rechnung, Lizenzbeleg oder die Zuordnung zum konkreten Titel, lässt sich die Nutzung kaum noch verteidigen.

4

Die Quelle ist unklar

Bei Musik aus „kostenlosen" Download-Seiten, Re-Uploads oder Sammlungen ohne eindeutigen Rechteinhaber lässt sich oft nicht feststellen, wer die Rechte tatsächlich hält. Eine Lizenz von jemandem, der die Rechte gar nicht besitzt, schützt Sie nicht – einen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten gibt es im deutschen Urheberrecht nicht.

Was eine Abmahnung bedeutet

Kommt es zu einer Abmahnung, fordert der Rechteinhaber in der Regel:

  • Unterlassung – die Nutzung einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Schadensersatz – häufig berechnet als fiktive Lizenzgebühr (Lizenzanalogie),
  • Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung.

In Deutschland ergeben sich diese Ansprüche aus § 97 und § 97a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG); in Österreich und der Schweiz bestehen vergleichbare Ansprüche nach dem jeweiligen Urheberrechtsgesetz.

Wichtig: Der Unterlassungsanspruch setzt kein Verschulden voraus. Dass Sie die Musik für „lizenzfrei" gehalten haben, schützt davor nicht. Schadensersatz kann bereits bei Fahrlässigkeit verlangt werden.

Die sicherste Lösung: die Meta Sound Collection

Die Meta Sound Collection ist Metas eigene Bibliothek mit Musik und Soundeffekten. Laut den Sound-Collection-Nutzungsbedingungen räumt Meta Ihnen eine nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz ein, die Titel für kommerzielle wie nicht-kommerzielle Zwecke in Inhalten zu nutzen, die Sie auf den Meta-Plattformen erstellen, hochladen und verbreiten.

Der entscheidende Unterschied zu allen anderen Quellen:

  • Die Lizenz kommt direkt von Meta – dem Betreiber der Plattform, auf der Sie veröffentlichen. Kein Drittanbieter, kein separater Vertrag, kein Abo.
  • Die kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich erlaubt.
  • Es gelten einheitlich Metas Bedingungen – statt unterschiedlicher Verträge verschiedener Anbieter.

Wichtig: Die Sound Collection ist nicht die gesamte Instagram-Musikbibliothek. Dass ein Song in der App auswählbar ist, bedeutet keine Erlaubnis: Laut Metas Musikrichtlinien ist die Nutzung von Musik für gewerbliche Zwecke untersagt, sofern Sie keine entsprechende Lizenz besitzen – und die Richtlinien selbst stellen ausdrücklich keine Genehmigung zur Musiknutzung dar.

Die Grenze: Die Lizenz gilt ausschließlich auf den Meta-Plattformen (z. B. Instagram und Facebook). Wer dasselbe Video als eigene Datei auf TikTok, YouTube, LinkedIn oder der eigenen Website veröffentlicht, ist durch die Sound-Collection-Lizenz nicht abgedeckt. Abgedeckt ist laut den Bedingungen dagegen das Einbetten bzw. Verlinken Ihres Meta-Beitrags auf anderen Websites.

Und Musik-Anbieter wie Epidemic Sound oder Artlist?

Seriöse Anbieter können eine rechtlich zulässige Option sein – vorausgesetzt, Ihr Lizenzmodell deckt die gewerbliche Nutzung auf Instagram ab und Sie dokumentieren für jeden Beitrag, welcher Titel unter welcher Lizenz genutzt wurde.

Das Risiko liegt dabei bei Ihnen: Sie müssen die Bedingungen kennen, einhalten und im Streitfall nachweisen. Für Inhalte, die ausschließlich auf Instagram und Facebook erscheinen, ist die Meta Sound Collection daher die sicherere Wahl.

Checkliste für Unternehmen

  • ✓Für Instagram und Facebook Musik aus der Meta Sound Collection verwenden.
  • ✓Andere Quellen nur mit einer nachweisbaren Lizenz einsetzen, die die gewerbliche Nutzung auf der jeweiligen Plattform abdeckt.
  • ✓Lizenznachweise für jeden Beitrag dokumentieren und aufbewahren.
  • ✓Keine Musik aus Quellen ohne eindeutigen Rechteinhaber nutzen.
  • ✓Bestehende Beiträge regelmäßig prüfen – Ansprüche können auch ältere Inhalte betreffen.

Häufige Fragen

Darf ich GEMA-freie Musik als Unternehmen auf Instagram verwenden?

Nur mit einer Lizenz des Rechteinhabers, die genau diese Nutzung abdeckt. „GEMA-frei" bedeutet lediglich, dass der Urheber nicht Mitglied der GEMA ist. Das Werk ist trotzdem urheberrechtlich geschützt.

Kann ich trotz „lizenzfreier" Musik abgemahnt werden?

Ja. Zum Beispiel, wenn die Lizenz Ihre konkrete Nutzung nicht abdeckt, wenn sie von jemandem stammt, der die Rechte gar nicht besitzt, oder wenn Sie die Lizenz im Streitfall nicht nachweisen können.

Ist die Meta Sound Collection für Unternehmen erlaubt?

Ja. Laut den Sound-Collection-Nutzungsbedingungen räumt Meta eine Lizenz ein, die Titel für kommerzielle wie nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen – in Inhalten, die Sie auf den Meta-Plattformen erstellen, hochladen und verbreiten.

Darf ich Musik aus der Sound Collection auch auf TikTok, YouTube oder meiner Website nutzen?

Nein. Die Lizenz gilt ausschließlich auf den Meta-Plattformen; eine Nutzung unabhängig davon ist ausdrücklich ausgeschlossen. Abgedeckt ist laut den Bedingungen lediglich das Einbetten bzw. Verlinken Ihres Meta-Beitrags auf anderen Websites.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Quellen: Meta Sound Collection Terms (Stand 16.03.2022), Meta Music Guidelines (gültig ab 26.03.2024), Urheberrechtsgesetz (UrhG).